Die Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils in der katholischen
Kirche in der DDR
Josef Pilvousek
Eine eigene Rezeptionsgeschichte des
Konzils in der katholischen der DDR wäre eigentlich überflüssig, würde man nur
die äußeren Abläufe des Konzilsgeschehens und seiner schriftlichen
Dokumentationen in den Blick nehmen. Viele Entwicklungen, wenn auch
zeitversetzt, gleichen denen in der alten Bundesrepublik. Phänomene wie
Demokratisierungstendenzen, Basisgruppen und Friedensbewegung sind zu finden.
Die Befürchtungen, der totalitäre Staat würde eine Teilnahme der ostdeutschen
Ordinarien am Konzil nicht gestatten, hatten sich als unbegründet erwiesen. An der Vorbereitung und den Sitzungen des
Konzils waren Bischöfe und Theologen aus der DDR beteiligt. Reisegenehmigungen
wurden erteilt, auch wenn der Versuch gemacht wurde, politisch Einfluss zu
nehmen.
Informationen und Dokumentationen
über das Konzil und seine Inhalte wurden zu keiner Zeit ernsthaft behindert.
Rezeptionsprozesse kamen zustande,
wenn auch unter den besonderen Bedingungen einer Kirche in einem “totalitären”
Staat. „Auswertung und Durchführung der
Konzilsdekrete“[1] hießen die
ständig wiederkehrenden Tagungsordnungspunkte der Berliner Ordinarienkonferenz.
Phasen von Aufbruch und Überschwang,
über enttäuschte Hoffnungen zu einer Neuorientierung und Neubesinnung waren in
der Kirche der alten Bundesrepublik wie auch in der Kirche der DDR zu finden[2].
Nach der Wiedervereinigung beider deutschen Staaten wurde darüber hinaus
deutlich, dass der „Zustand“ beider Ortskirchen theologisch kompatibel war.
Die Brisanz des Themas liegt
vielmehr in der besonderen gesellschaftlichen und politischen Situation der
katholischen Kirche in der DDR. Probleme ergaben sich sowohl aus politischen
als auch kirchlichen Entwicklungen im zeitlichen Umfeld des Konzils[3].
Propagandistisch wurden Konzilsdekrete und päpstliche Friedensappelle durch die
staatlich gelenkte CDU-Presse ausgeschlachtet, so dass sich die Berliner
Ordinarienkonferenz veranlasst sah darauf hinzuweisen, dass eine Interpretation
der Konzilsdekrete alleine dem kirchlichen Lehramt zustehe[4].
Der Vorsitzende der Berliner Ordinarienkonferenz Alfred Bengsch (1961-1979)
formulierte in einem Lagebericht 1966: „Die
Geschlossenheit in der katholischen Kirche der DDR ist durch die allgemeine
postkonziliare Diskussionswelle gelockert. Da viele bisherige Grundsätze in
Diskussion gezogen oder modifiziert werden, erscheint auch das Durchhalten der
bisherigen politischen Abstinenz nicht mehr indiskutabel. Es mehren sich die
Stimmen, die nach einem Engagement des Katholiken im gesellschaftlichen und
politischen Leben rufen. … Seit geraumer Zeit breitet sich besonders unter den
Studenten und Jungakademikern die Diskussion über ein ‚Engagement’ des Christen
im hiesigen Staat aus“[5].
Um die eigentliche Aufgabe postkonziliarer Tätigkeit - die gläubige Selbstbesinnung
- jedoch nicht aus den Augen zu verlieren sei es nötig, darauf zu achten, dass
„innerkirchliche Diskussionen nicht zur
Zersplitterung, zu zielloser Aktivität und unüberlegten Institutionsgründungen
führt“[6].
Was Alfred Bengsch in der Folge des Konzils fürchtete, war das Aufbrechen der
Geschlossenheit der katholischen Kirche, damit staatliche, parteiliche
Einflussnahme und schließlich eine Gleichschaltung.
Werden in der Folge Rezeptionssubjekte
und Rezeptionsweisen in den Blick genommen, so wird dieser
gesellschaftlich-politische Hintergrund immer zu beachten sein[7].
Die Rezeptionssubjekte Bischöfe, Klerus, Gläubige sowie Theologen und deren
Rezeptionsweisen sollen nicht säuberlich getrennt werden, was ohnehin nicht
immer möglich ist. Möglicherweise gehört dies zu den Spezifika der katholischen
Kirche in der DDR, dass trotz verschiedener zum Teil harter inhaltlicher
Auseinandersetzungen immer auch ein ambivalenter Grundkonsens zwischen
Bischöfen, Priestern und Laien bestand. An einigen Fallbeispielen können
Rezeptionsweisen und Rezeptionssubjekte dargestellt werden, um schließlich in
einem vorläufigen Fazit auf die Rezeption von „Gaudium et Spes“ einzugehen.
1. „Das Konzil muß weitergehen!“ Rezeptionsbeginn, Befindlichkeiten,
Wertungen
Der Begriff der theologischen
Rezeption setzt voraus, dass Informationen und Inhalte transportiert werden,
die rezipiert werden sollen. In diesem Sinn setzt der Rezeptionsprozess hinsichtlich
des Zweiten Vatikanischen Konzils in der Kirche der DDR bereits dann ein, als Inhalte
vermittelt wurden, die es zu aufzunehmen galt; dies war bereits seit 1962 der
Fall[8].
Die wenigen katholisch kirchlichen Druckmedien der DDR, der St. Benno-Verlag in
Leipzig, die Kirchenblätter „Tag des Herrn“ und „St. Hedwigsblatt“, hatten seit
Ankündigung des Konzils und vor allem während des Konzils ständig darüber
berichtet, aber auch das Geschehen kommentiert. Die Konzilsberichte für den
„Tag des Herrn“ beispielsweise kamen auf folgende Weise schnell nach Leipzig:
Die Redaktionssekretärin rief den Chefredakteur Josef Gülden (1907-1993) zu
abgemachter Zeit abends in Rom an. Alles wurde telefonisch durchgegeben, weil
es billiger als telegrafische Übermittlung oder mittels Fernschreiber war[9].
Der Berater von Erzbischof Bengsch, Prälat Otto Groß
(1917-1974), gab im Auftrag des Berliner Ordinariates seit der ersten
Konzilssitzung regelmäßig „Informationen zum Konzil“ heraus, die als „Nur für
innerkirchlichen Dienstgebrauch“ eine Besonderheit neben den offiziellen
Druckerzeugnissen der DDR darstellten. Die verschiedenen Ordinariate und
Generalvikariate konnten diese bestellen und zugeschickt bekommen[10].
Seit der III. Sitzungsperiode war auf Vorschlag von Weihbischof Hugo
Aufderbeck (1962-1981) mit Zustimmung von Erzbischof Bengsch ein Informationsdienst,
„Vaticanum II. Informationen zum Konzil“ eingerichtet worden[11].
Allen Gemeinden war es damit möglich, nachdem man über die Ordinariate und
Generalvikariate die Bestellungen aufgegeben hatte, vierzehntägig
Informationsmaterial zu erhalten. Der recht umständliche Weg, Papier, Kuverts
und Adressen mussten nach Berlin gebracht werden, minderte nicht die Nachfrage
und den Erfolg des Unternehmens.
Aber auch für die breite katholische Öffentlichkeit, die
sich nicht nur über die Kirchenblätter informieren konnte oder wollte, gab es
durch die so genannten „Hausbücher“, die jährlich erschienen, Informationen,
Kommentare, Hintergrundberichte und Bildmaterial. Das Hausbuch 1964 trug sogar
den Titel „Unser Konzil und aus der Konziliengeschichte“[12].
In den folgenden Jahren waren etwa ein Drittel der Beiträge dem Konzil
gewidmet, bis sich das Jahrbuch 1967 der unmittelbaren Rezeption der
Liturgiekonstitution mit der Gesamtthematik „Liturgische Erneuerung bei uns
daheim“[13]
zuwandte. Die erste theologische Veröffentlichung über Konzilstexte von Prof.
Dr. Otfried Müller (1907-1986) wurde schon 1963 gedruckt. Eine für einen
breiten Leserkreis verfasste Auswahl von Texten des II. Vatikanischen
Konzils erschien 1966[14].
Die erste vollständige, gedruckte Textausgabe wurde 1967 herausgegeben[15].
Seit 1968 erschien, zunächst von Görlitz aus, dann in Leipzig und endgültig in
Berlin, das „Theologische Bulletin“, das innerkirchlich umfassend über wichtige
theologische Themen informierte[16].
Nur wenige Wochen nach Beendigung
des Konzils, im Februar 1966, thematisierte Kapitelsvikar Gerhard Schaffran
(1963-1987) aus Görlitz, seit der zweiten Sitzungsperiode Teilnehmer des Konzils,
das Fortwirken des Konzils in den Gemeinden in einem Fastenhirtenbrief[17].
Mit der Losung: „Das Konzil muß weitergehen!“ beschrieb er zunächst, wie die
Umsetzung von innen nach außen geschehen müsse; die Reihenfolge beginne mit der
Liturgie als Herzstück der Kirche, führe über Bischöfe, Priester, Ordensleute
und Laien zur Mission und schließlich zu den getrennten Christen und
nichtchristlichen Religionen. Äußerstes Segment sei die Kirche in der Welt von
heute. Was auf den ersten Blick dem Versuch einer theologischen Zusammenschau
gleicht, erweist sich, im Kontext des Rezeptionsgeschehens in der Kirche der
DDR betrachtet, als eine Wertskala, die zum Teil auch zeitlich in dieser
Reihefolge Priorität besitzen sollte. Gerhard Schaffran, zu diesem Zeitpunkt
enger Weggefährte von Alfred Bengsch und dessen theologischem Denken nahe
stehend, hatte in dem Text offenbar das ausgedrückt, was weitgehend Konsens in
der Berliner Ordinarienkonferenz war.
Wie in vielen anderen Ländern auch
hatte zunächst und beinahe ausschließlich die Durchführung der Liturgiereform
in den Gemeinden Vorrang. Die Vorbereitung zu ihrer Umsetzung begann im Januar
1964. Auf ihrer Konferenz am 7. und 8. Januar 1964 hatten die Bischöfe
Überlegungen angestellt, wie eine Umsetzung erfolgen könnte[18].
Eine Grundsatzentscheidung wurde zu diesem Zeitpunkt gefällt; man werde
Ausführungsbestimmungen erst dann erlassen, wenn die Fuldaer und die
Österreichische Bischofskonferenz ihre Entscheidungen getroffen hätten, um ein
einheitliches Handeln zu bewirken und „jeden Wildwuchs“ in der Liturgie zu
unterbinden. Gleichzeitig ließ man theologische Besinnungen und Predigtskizzen
für die Fastenzeit 1964 vorbereiten. Eine liturgische Kommission wurde
eingerichtet, die liturgische Neuordnungen für eine mögliche Umsetzung
bearbeiten sollte[19].
Der Liturgische Kongress im Jahre 1965 in Berlin[20]
war eine letzte Zurüstung für die schrittweise Einführung der Liturgiereform.
Über 800 Personen, darunter viele Laien aus allen Jurisdiktionsbezirken
der DDR, nahmen daran teil. Wegen der Diasporasituation der katholischen Kirche
wurden bereits Überlegungen zu nichtpriesterlichen Gottesdiensten in kleinen
Gemeinden angestellt[21].
Der Vorsitzenden der Berliner Ordinarienkonferenz hatte in einer
Schlussansprache um Geduld gebeten, bis die Liturgiereform umfassend eingeführt
sei[22].
Auf die Verunsicherung älterer Priester eingehend, betonte er, dass ihre
bisherigen Wege keine Irrwege gewesen seien, sondern ein heiliger Dienst, der
nun um der Ehre Gottes und das Heil der Menschen willen erneuert werde[23].
Ohne Schwierigkeiten, sieht man von der zum Teil mühsamen Beschaffung
liturgischer Texte ab[24],
wurde innerhalb kürzester Zeit in den Gemeinden die Liturgiereform eingeführt,
was auf eine hohe Akzeptanz dieser Neuerungen und Veränderungen schließen lässt. Seit dem Jahre 1968
gab es Diakonatshelfer[25],
1970 empfahl die Bischofskonferenz eine „zurückhaltende Anwendung“ der
Austeilung der Heiligen Kommunion durch Frauen[26].
Das Jahr 1975 bildet mit der Einführung des neuen Gesangbuches „Gotteslob“
einen gewissen Abschluss der äußeren Umsetzung der Liturgiekonstitution. Bis
zum Ende der DDR sorgte die liturgische Kommission der Bischofskonferenz dafür,
dass neue Texte, Anregungen und vatikanische Papiere auf die Ebene der
katholischen Kirche in der DDR und ihre Möglichkeiten transponiert wurden. Eine
gewisse zentralistische und apodiktische Tendenz mag den unterschiedlichen
„liturgischen Anweisungen“ anhaften. Andererseits hat es bis 1989 keine
ernstzunehmenden Tendenzen gegeben, die Liturgiereform rückgängig zu machen.
„Restaurative“ Bemühungen, die von einer „Mystik“ der vorkonziliaren Liturgie
schwärmten, hatten keine Chance, Messen im „tridentinischen Ritus“ waren untersagt.
In dem eingangs erwähnten
Fastenhirtenbrief von 1966 folgte ein zweiter, mahnender Abschnitt. Auf das
augenscheinlich in den Gemeinden im Zusammenhang mit dem Konzil verwendete
Schlagwort „Dialog“ sah sich der Bischof genötigt einzugehen.
Zwei Beispiele führte er aus: den
ökumenischen Dialog und den Dialog mit der Welt. Indem er zunächst die guten
Ansätze im ökumenischen Dialog lobend hervorhob und zu deren Förderung aufrief,
warnte er sogleich vor einem „ökumenischen Rausch“, der zu Verwischungen führe.
Die Forderung nach einem Engagement für die Welt und Umwelt, die offensichtlich
vor allem von Laien gestellt wurde und den „Dialog mit der Welt“ meinte, versuchte
er zu entkoppeln. Zwar sei den Christen aufgetragen, in der Welt Zeugnis zu
geben, und der Laie müsse Mut für die Welt haben, aber er könne es nur mit
einem geschulten Gewissen, das ihm helfe zu erkennen, ob gute und schlechte Kräfte
am Werk seien.
Erstaunt nimmt man zur Kenntnis, wie
bereits zu diesem Zeitpunkt - die DDR war schließlich seit 1961 „eingemauert“ -
die Gemeinden in solcher Weise über das Konzilsgeschehen informiert waren, dass
eine bischöfliche Mahnung notwendig schien. Inwieweit diese Mahnungen
fruchteten, sollten die kommenden Jahre zeigen.
Die Tatsache aber, dass es in dem
durch Mangelwirtschaft und Zensur reglementierten Druckereiwesen der DDR
gelungen war, zahlreiche, verschiedenste Informationen über das Konzil bis in
die Gemeinden zu tragen, gehört sicher zu den bedeutendsten Aktivitäten der
Konzils- und unmittelbaren Nachkonzilszeit. Die gedruckten, kommentierten und
zum Teil pastoral transponierten Konzilstexte hatten offenkundig vor allem bei
Studenten und Akademikern eine eifrige Leserschaft gefunden, die ihrerseits
eine zur offiziellen Rezeption parallel verlaufende und diese teilweise auch
negierende Rezeption anstrebten. Kardinal Bengsch und die ostdeutschen Bischöfe
beklagten aber nicht den theologischen Transfer: denn „Theologische Informationen seien … sehr zu begrüßen, weil die theologische
Entwicklung in der Kirche der DDR, die zentrale Problematik sei“[27].
Das Problem bestünde darin, dass bei vielen jungen Geistlichen eine Missachtung
der kirchlichen Lehrautorität zu beobachten sei. „Konzilsbeschlüsse würden weithin nur als Diskussionsgrundlage und nicht
als zum Gehorsam verpflichtende Lehräußerung angesehen. In diesem Mangel an
Einsicht in das Wesen des kirchlichen Lehramtes sei die häufig zu beobachtende
Verbreitung privater theologischer Auffassungen begründet. Viele Auffassungen
der jüngeren Geistlichen seien aus westlichen Quellen übernommen, aus ihrem
Zusammenhang herausgerissen, ungenügend durchdacht und unzulässig vereinfacht.
So entstünden unhaltbare theologische Auffassungen, deren pflichtgemäße
Korrektur durch die Bischöfe als autoritäre Maßnahmen missdeutet würde. Diese Autoritätskrise
als ein sich von West nach Ost fortpflanzender Prozeß sei eine zum
gegenwärtigen Zeitpunkt auch durch eine noch so gute theologische innerkirchliche
Information nicht zu heilende Krankheit der Kirche“[28].
2. Nachkonzilare Aufbrüche
Zu diesem Zeitpunkt, 1969, waren
bereits zahlreiche kirchliche Gruppen und Kreise entstanden, die sich auf das
II. Vatikanum beriefen. Neben dem „Evangelisch katholischen Briefkreis“[29],
dem Arbeitskreis „Pacem in Terris“[30]
war der bedeutendste der „Aktionskreis Halle“[31],
der 1969 gegründet wurde. Die Anfänge des Aktionskreis Halle hängen mit dem
Bischofswechsel in Magdeburg 1969/70 zusammen. Kardinal Bengsch betrieb, unter
anderen aus kirchenpolitischen Gründen, intensiv die Ablösung von Weihbischof
Friedrich Maria Rintelen (1951-1970), Magdeburg. Gegen den beabsichtigten
Wechsel protestierten und solidarisierten sich ab Sommer 1969 zahlreiche
Pfarrer und Laien, meist ehemalige Studierende der katholischen
Studentengemeinde Halle. Einer der Gründungsväter beschreibt rückwirkend den
Impulsgeber. „Das Zweite Vaticanum
(1959(62) - 1965) hatte große Hoffnungen geweckt und - aus heutiger Sicht -
Illusionen genährt. So gab es große Erwartungen an einen Nachfolger von
Weihbischof Rintelen. Es wurde Meinungsbildung und Mitwirkung eingefordert.
Diese wurde zwar verweigert, doch aus der Aktion wurde eine feste Einrichtung -
der Aktionskreis Halle“ [32].
Versuche staatlicher und einiger kirchlicher Stellen, dieser
Solidarisierungsgruppe den Status einer kirchlichen Vereinigung, auf den sie
bis heute Wert legt, abzuerkennen, waren zeitweise von Erfolg gekrönt. Sein
Ziel „Demokratisierung, Humanisierung und Interpretation des Glaubens“ verfolgt
der Aktionskreis Halle bis heute bewusst im kirchlichen Milieu vor allem der
Neuen Bundesländer.
Katholische Studentengemeinden
diskutierten seit 1966 über die Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ und
natürlich damit im Zusammenhang stehend den Friedensdienst des Christen[33].
Kirchenpolitisch ohnehin brisant, wurde die Diskussion zudem auf Wehrdienst und
Wehrdienstverweigerung gelenkt und die Bischöfe gebeten, für
Wehrdienstverweigerer einzutreten[34].
Diskussionen über den Weltdienst des Christen in der DDR[35],
die „unbefriedigende Mischeheninstruktion“ von 1968 und das ökumenische Klima
wurden zusätzlich Themen in den katholischen Studentengemeinden der DDR. Die
Debatten über die Enzyklika „Humanae vitae“ wurden auf die Frage nach dem Sinn
des kirchlichen Lehramtes und der kirchlichen Autorität zugespitzt[36].
Und schließlich wurden Forderungen nach dem gesellschaftlichen Bezug der
Verkündigung, Demokratisierung der Kirche, legalisierter Opposition in der
Kirche, „Kontrolle kirchlicher Organe“ und einer Veränderung der
Priesterausbildung erhoben[37].
Seit 1970 fokussierte sich die Arbeit der Studentengemeinden auf eine mögliche
DDR-Pastoralsynode. Bereits 1970 beklagten sie aber die mangelnde Information
und Einbeziehung ihrer Vorarbeiten in das synodale Geschehen[38].
Die Auseinandersetzungen mit der Berliner Ordinarienkonferenz wurde durch einen
Konflikt in der Berliner Studentengemeinde[39]
zusätzlich verschärft, in dem die Studenten „deutlich antisynodalen Tendenzen und Aktivitäten in der katholischen
Kirche in der DDR“ auszumachen glaubten. Ausgangspunkt war ein
Gemeindestatut, das den Gemeinderat als dem von der Gesamtgemeinde dem Pfarrer
zugeteiltes Gremium definierte, mit dem dieser Anliegen und Vorhaben der
Gemeinde definieren sollte. Als der Pfarrer die Unterstützung des Berliner
Ordinariates gegen dieses Statut einholte und bekam, war jede
Gesprächsgrundlage zerstört. Zwar wurde in der Folge die Mitarbeit an der
Synode weiter verstärkt, enttäuscht war man aber über die „unzureichende Berücksichtigung“ der Anliegen der
Studentengemeinden.
Im Jahresbericht der
Arbeitsgemeinschaft Studentenseelsorge von 1973, dem Jahr als die Pastoralsynode
begann, wird endgültig eine Trendwende innerhalb der Ausrichtung der
Studentengemeinden erkennbar[40].
Der Berichterstatter konstatiert zunächst, dass das Interesse an
gesellschaftlich relevanten Fragen abnimmt. Obwohl er die Überwindung dieses
gesellschaftspolitischen Extrems begrüßt, bedauert er doch, dass nun eine
Entwicklung beginne, die sich ausschließlich auf den Raum der Innerlichkeit und
des Individualismus richte. Ein Jahr später, 1974, hat sich der angedeutete
Umschwung offensichtlich verfestigt. Der Jahresbericht[41]
nennt Themen wie persönliche Lebensbewältigung und Lebensgestaltung aus dem Glauben
als Schwerpunkte seelsorglicher Arbeit. Die Aktivitäten im gesellschaftlichen
Bereich nähmen weiter ab und deutlich sei eine Individualisierung auszumachen.
Bedauernd führt der Berichterstatter aus, dass eine solche Einstellung „auch für Anliegen der Synode keine Interesse“
aufbringe. „Nur engagierte kleine Gruppen
beschäftigten sich mit den Synodenpapieren.“ Diese Synodenmüdigkeit der
Studenten dürfe aber nicht als
Argument gegen den synodalen Prozess verstanden werden, sondern sei eine
Anfrage an den Stil, die Arbeitsweise und die behandelten Themen der Synode.
Die Rezeption der Synode selbst sollte, wie in der gesamten Kirche in der DDR,
auch in den Studentengemeinden kaum eine Rolle spielen.
Neben den
Studentengemeinden waren es vor allem auch Akademikergruppen, die nach einer
umfassenderen innerkirchlichen Partizipation strebten. Um eine Plattform für
einen Dialog zwischen Bischöfen und Akademikern, Laien und Priestern, zu
schaffen, hatte der Görlitzer Pfarrer Dr. Paul Schimke (1915-2005) im Einvernehmen
mit Bischof Aufderbeck und Bischof Schaffran im April 1968 zu einem Treffen
nach Erfurt eingeladen[42].
Diese später als „Erfurter Gesprächskreis“ bezeichnete Gruppierung erhob unter
anderen Forderungen nach einer katholischen Interpretation des Sozialismus, der
Dezentralisierung der Kirchenleitung, der Einführung einer Synodalverfassung
und einer Neuumschreibung der Diözesangrenzen. Der ohnehin im Vervielfältigungsverfahren
schon im Umlauf befindliche „Holländische Katechismus“[43]
solle offiziell von der Berliner Ordinarienkonferenz eingeführt werden, lautete
eine weitere Forderung. Kritik am Lebensstil und Lebensstandart der Bischöfe
(Mercedes als Dienstwagen) war nur eines der vielen kritischen und oft plakativ
vorgetragenen Themen. Ein zweites Treffen, diesmal auf Einladung von Bischof
Aufderbeck selbst, fand vom 19. bis 20. Oktober 1968 wieder in
Erfurt statt[44]. Deutlich
sachlicher wurden Mängel und Desiderate der katholischen Kirche besprochen. Kollegialität
und Brüderlichkeit seien in der Leitungstätigkeit der Kirche ungenügend oder
gar nicht verwirklicht. Zwischen den Jurisdiktionsgebieten der DDR bestehe ein
bemerkenswertes Gefälle in Quantität und inhaltlicher Ausrichtung. Dieses
Gefälle wirke sich auf die innere Einheit der Kirche aus. Klerus und Laien
hätten das Gefühl, von einer autoritär geführten Kirche ignoriert zu werden.
Die Forderung, ein Gremium aus Laien und Priestern zu schaffen, ein synodales
Organ, das der Ordinarienkonferenz zugeordnet sei, sollte sich kurze Zeit
später verwirklichen. Die Errichtung dieser
zweier Gremien eines aus Priestern und ein „Laienrat“ geschah wenige Wochen
später durch die Ordinarienkonferenz[45].
Sie sollten der Bischofskonferenz zugeordnet sein und zunächst ad experimentum
auf drei Jahre bestehen. Die Aufgabe der beiden Gremien sei es, „in gemeinsamer oder getrennter Beratung besprochene
Fragen, Anregungen, Wünsche und Vorschläge, die die Arbeit der Kirche im Raum
der DDR betreffen, der Ordinarienkonferenz vorzulegen; die Ordinarienkonferenz
kann ihrerseits wichtige Angelegenheiten beiden Gremien zur Stellungnahme bzw.
Bearbeitung übertragen. Die Wahl der Priester sollte durch die Priesterräte der
einzelnen Jurisdiktionsbezirke und die Erfurter Professorenkonferenz erfolgen,
die jeweils ein Mitglied aus ihren Reihen entsendet. Die Berufung der Laien
erfolgte auf Vorschlag der Diözesanlaienräte durch die Ordinarienkonferenz. Die
Ordinarienkonferenz behält sich vor, ein bis zwei Mitglieder für jedes Gremium
zusätzlich zu berufen“[46].
Am 15. Februar 1969
empfing Kardinal Bengsch die Vertreter des Erfurter Gesprächskreises zu einem
ausführlichen Gespräch[47].
Mit bemerkenswerter Offenheit beantwortete Alfred Bengsch die Fragen der
Teilnehmer und versuchte, die Kritikpunkte sachlich und mit Hinweis auf die kirchenpolitische
Situation zu entschärfen. Der Protokollant bewertete, sicher zu Recht, die Atmosphäre
als freundlich und partnerschaftlich und dankte für die Errichtung des
Priester- und Laiengremiums. Im Juni 1969
wurden die Mitglieder der beiden Gremien benannt[48],
im September 1969 kam es zur Konstituierung[49].
Mit Beginn der Vorbereitung der Pastoralsynode seit 1969 wurden die beiden
Gremien sofort in diese Arbeiten einbezogen. Neben dem Priester- und
Laiengremium sollte die Theologische Kommission der Berliner Ordinarienkonferenz
Stellungsnahmen zu folgenden Fragen abgeben: Beurteilung der Opportunität einer
Pastoralsynode und mögliche Hauptthemen, die für den Bereich der DDR behandelt
werden sollten[50]. In der
Folge sollten sich alle Aktivitäten
der Gremien auf die Synode ausrichten. Kritisch betrachtet könnte man fragen,
ob nicht die synodalen Vorbereitungen alle anderen Anliegen des vormaligen Gesprächskreises
absorbierten. Mit Beendigung der Synode 1975 war auch das Ende dieser
„synodalen Organe“ besiegelt.
3. Synoden in der DDR
Ohne im Einzelnen die beiden
Synoden, die Meißner Synode (1969-1971) und die Pastoralsynode (1973-1975),
über die bereits einige Untersuchungen erschienen sind[51],
zu behandeln, sei auf einige Konfliktfelder und Desiderate hingewiesen.
Der Plan für eine Meißner
Diözesansynode wurde bereits im November 1963 in Rom nach vielen Gesprächen
Otto Spülbecks (1958-1970) mit seinen Begleitern Hermann-Joseph Weisbender
(1922-2001) und Josef Gülden gefasst[52].
Bischof Otto Spülbeck, ein ausgesprochener Befürworter der Pastoralkonstitution
„Gaudium et spes“, machte sich unmittelbar im Anschluss an das
II. Vatikanum daran, die Beschlüsse des Vatikanums durch die Einberufung
der Diözesansynode zu realisieren. Bereits am 17. September 1966
richtete er zur Vorbereitung der Vorlagen für die Synodenvollversammlungen
16 Fachkommissionen ein.
Zu diesem Zeitpunkt war eine
Pastoralsynode in der DDR noch nicht beabsichtigt. Als der Berliner
Ordinarienkonferenz Anfang 1969 die konkreten Pläne für eine Synode in der
Bundesrepublik bekannt gemacht wurden, hatte man trotz möglicher „politischer
Folgen“ keine Einwände erhoben[53].
Man bat lediglich darum „die Benennung ‚Deutsche Synode’ oder
‚Nationalsynode’ zu vermeiden“ und schlug vor, „wenn der Begriff ‚Pastoralkonferenz’ nicht verwendbar ist, von einer
Pastoralsynode der Diözesen bzw. Kirchenprovinzen der Bundesrepublik zu
sprechen“. Die von 1971 bis 1975 in Würzburg tagenden Synode hieß dann auch
„Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland“[54].
Zum Problem für die katholische Kirche in der DDR wurde aber nicht nur der
mögliche „gesamtdeutsche“ Namen. Um „der
Regierung der DDR nicht die Möglichkeit zu geben, gegen die Durchführung
‚westlicher’ Synodalbeschlüsse in den ostdeutschen Diözesanteilen westdeutscher
Bistümer Maßnahmen zu ergreifen“[55],
sah sich die Berliner Ordinarienkonferenz genötigt, auch für Ostdeutschland
eine Synode anzukündigen. Die Frage nach der Opportunität einer Pastoralsynode
wurde zwar im Auftrag der Berliner Ordinarienkonferenz noch mit verschiedenen
Gruppen und Arbeitskreisen besprochen, letztendlich war sie aber wohl schon
Anfang 1969 entschieden worden. Die kirchenpolitische Situation hatte sich so
verschärft, dass der Berliner Ordinarienkonferenz hinsichtlich der Durchführung
einer Gesamtsynode keine Wahl zu bleiben schien. Bereits 1966, nach Beendigung
des Konzils, musste Erzbischof Bengsch Nuntius Konrad Bafile (1960-1975) mitteilen,
dass keine Einreise für westdeutsche Bischöfe in die DDR oder nach Ostberlin
und keinerlei Jurisdiktion mehr möglich sei[56].
Im Mai 1969 hatte Alfred Bengsch mit dem Staatssekretär für Kirchenfragen, Hans
Seigewasser (1960-1979), eine Besprechung, in der dieser schon auf die geplante
Pastoralsynode hinwies und offenbar Themen wie politisches Engagement der Kirche
für den Staat und Mitarbeit der Geistlichen in den Ausschüssen der Nationalen
Front einforderte[57].
Mit dem Hinweis, dass im Gegensatz zu evangelischen Synoden sich katholische Synoden
nur mit innerkirchlichen Problemen beschäftigten, konnte Alfred Bengsch das
Ansinnen abwehren. Es bestand unmittelbarer Handlungsbedarf und was lag näher,
als auf die bereits in Vorbereitung befindliche Meißner Synode, ihre
logistischen Vorarbeiten, die Themen und die Räumlichkeiten zurückzugreifen.
Die Meißner Synode wurde also
keinesfalls von Anfang an durch Kardinal Bengsch und die Berliner
Ordinarienkonferenz mit Misstrauen verfolgt. Man betrachtete vielmehr
aufmerksam die Vorarbeiten und die Inhalte, überlegte sogar, ob man die Meißner
Synode diözesanübergreifend weiter führen könne und war sicher, dass die
Vorarbeiten eine große Erleichterung für die anderen Jurisdiktionsgebiete seien[58].
„Dabei solle auch überprüft werden, in
welchem Zeitraum eine entsprechende Konferenz oder Synode für alle
Jurisdiktionsbezirke im Bereich der DDR durchgeführt werden kann“[59].
Nach einer ersten Sitzung werde die
Bischofskonferenz überlegen, das Generalschema für die Pastoralsynode zu
übernehmen[60].
Vorsichtiger klingt es schon drei Monate später im September 1969. Zwar wurden
die Jurisdiktionsgebiete aufgefordert auch zur zweiten Sitzung Vertreter zu
entsenden, diesmal aber, um daraus Vorschläge für eine DDR-Synode zu erarbeiten[61].
Vor seinem Tod im Jahre 1970 hatte
Bischof Spülbeck den Vorsitz der ersten drei Vollversammlungen der Meißner
Synode (13.-15. Juni 1969; 10.-12. Oktober 1969;
12.-14. Juni 1970) und setzte die Dekrete I („Ziele und Aufgaben der
Erneuerung des Bistums Meißen nach dem II. Vatikanischen Konzil“) und II („Die
Ordnungen der Räte“) in Kraft. Im Herbst 1971 fand die Diözesansynode unter
Vorsitz des neuen Bischofs Gerhard Schaffran in der vierten und letzten
Vollversammlung ihren Abschluss. Mit Schreiben vom 28. Mai 1971 an den Meißner
Bischof Schaffran teilte der Präfekt der Kongregation für die Bischöfe,
Kardinal Carlo Confalonieri (1965-1973), mit, es „sei Wunsch des Vatikans, die Meißner Synode in das gemeinsame Werk der
Pastoralsynode der katholischen Kirche in der DDR einmünden zu lassen“[62].
Mit seiner Präsidentschaft der vierten Vollversammlung der Meißner Synode 1971
stand Gerhard Schaffran vor dem Problem, „ehrlicher“ Vermittler zwischen den
Fronten sein zu müssen. Indem er sich zu diesem Zeitpunkt dafür einsetzte, dass
wenigstens die Beschlüsse der Diözesansynode in die Pastoralsynode der DDR
einflossen, konnte er polarisierende Tendenzen mindern.
Dass dieser Übergang der Meißner
Diözesansynode in die Pastoralsynode der gesamten katholischen Kirche in der
DDR sehr konfliktreich verlief, belegen verschiedene Indizien[63].
Aus einer „chronologischen Übersicht über den Verlauf der Diözesansynode
Meißen“ geht hervor, das Schreiben von Kardinal Carlo Confalonieri an Bischof
Schaffran sei „... eine Antwort auf die
um die Meißner Synode entstandenen Unruhen“[64].
Diese „entstandenen Unruhen“ lassen
sich im Einzelnen nicht rekonstruieren. Aber einige Vorgänge zeigen doch, dass
Kardinal Bengsch der Diözesansynode Meißen äußerst skeptisch gegenüberstand. So
machte er sich die Eindrücke, die der Beobachter der Diözese Berlin, Rat Peter
Riedel, bei der ersten Vollversammlung der Diözesansynode Meißen gewonnen
hatte, im Wesentlichen zu Eigen. Peter Riedel hatte gegen das vorgelegte
Generalschema Bedenken theologischer und kirchenpolitischer Art angezeigt[65].
Das Kirchenbild sei ganz von der Sendung der Kirche her konzipiert und betone
einseitig den Adressaten, die Sendung für die Welt. Der Ursprung der
kirchlichen Sendung komme dabei zu kurz. Zudem werde die Situation in der DDR
in dem Generalschema zu positiv und zu unkritisch beurteilt. In
kirchenpolitischer Hinsicht sah er verschiedene Positionen der Berliner Ordinarienkonferenz
bedroht und kam zu dem Schluss, es sei unrealistisch, wenn man davon ausgehe,
die an sich richtigen demokratischen Formen in dem totalitären Weltanschauungsstaat
DDR etablieren zu wollen. Bischof Spülbeck sah sich gedrängt, in einem eigenen
Schreiben an Kardinal Bengsch auf die von Rat Riedel genannten Vorwürfe zu
reagieren. In dem Schreiben zeigte Otto Spülbeck sich darüber überrascht, dass
Peter Riedel so wenig über die Art der Entstehung der Schemata in Meißen
orientiert sei[66]. Er ging
dann auf einzelne Vorwürfe ein und kam zu dem Schluss, dass die Beurteilung von
Rat Riedel einseitig sei. Vieles hielt er für übertrieben, und seiner Meinung
nach war es sicher nicht gerechtfertigt, der Synode den Mangel an
kirchenpolitischem Feinempfinden vorzuhalten. So sei seine Haltung in diesem
Punkt sicherlich eindeutig, und wenn es auch die eine oder andere Ausnahme
gäbe, eine Zweidrittelmehrheit für einen Beschluss etwa gegen den
„Döpfner-Erlass“ sei unmöglich. Überdies stelle das revidierte Schema
deutlicher als das alte heraus, dass die Synode den Bischof als Gesetzgeber
anerkenne und damit auch seine Möglichkeiten im Falle von Fehlbeschlüssen
vorsehe. Andererseits habe das Konzil sehr deutliche Linien für die Mitarbeit
der Laien aufgewiesen. Hier würden sich eine Menge von Fragen über
Verantwortung und ihre Träger verbergen. An diesem Punkt müsse das Konzil
durchgeführt werden, und zwar in die konkrete Situation hinein. Das sei aber Aufgabe
der Synode.
Ein weiterer Vorgang aus dem Jahr
1970 lässt erkennen, warum Alfred Bengsch die Beschlüsse von Meißen ablehnte:
Ausgelöst durch einen Artikel über die nachkonziliaren Synoden von Hildesheim
und Meißen in Heft 1 der Herder-Korrespondenz 1970 hatte die vatikanische
Kongregation für die Bischöfe den Apostolischen Nuntius in Deutschland,
Erzbischof Konrad Bafile, beauftragt, bei Bischof Spülbeck eine Erklärung zu
der Aussage in der Herder-Korrespondenz einzuholen, in Meißen sei die beratende
Funktion der Räte zu einer „partnerschaftlichen
Mitverantwortung“ erweitert worden[67].
Bischof Spülbeck antwortete am 27. Mai 1970, dass die „Äußerungen der Herderkorrespondenz ungenau“
seien und im Rahmendekret schon festgelegt sei, dass die Kirche keine
Demokratie ist[68]. Konrad
Bafile bat mit Schreiben vom 8. Juni 1970 um weitere Informationen. Dieser
Brief erreichte den am 21. Juni 1970 plötzlich verstorbenen Bischof
Spülbeck nicht mehr, so dass nun Kardinal Bengsch um eine Auskunft gebeten
wurde. Die Antwort Alfred Bengschs vom 22. Dezember 1970 macht deutlich,
dass für ihn das eigentliche Problem der Meißner Beschlüsse in der Verkürzung
der „Sendung des Amtes“ sowie der „übernatürlichen und sakramentalen Seite der
Kirche“ bestand. Die Sendung des einen Volkes Gottes werde illegitim in
Beziehung gesetzt zu den Begriffen Partnerschaft und Mitverantwortung
(Synodal-Dekret 1, Nr. 17); in Nr. 19 heiße es, die
Brüderlichkeit als tragender Grund aller christlichen Ordnung bestimme auch
Autorität und Gesetz. Die Kollegialität der Bischöfe werde als Modellfall für
alle Formen der Verantwortung und partnerschaftlichen Zusammenarbeit gesehen
(Nr. 21); daraus folge, Mitverantwortung bedeute auch Mitentscheidung
(Nr. 22)[69].
Durch derartige Beschlüsse, die sich
um eine folgerichtige Umsetzung der Kirchenkonstitution „Lumen Gentium“ auf die
Diözesanebene bemühten, sah Alfred Bengsch seine kirchenpolitische Linie
grundsätzlich in Frage gestellt. Nach seiner Überzeugung bot eine solche Ausweitung
von Mitverantwortung und Mitentscheidung innerhalb der Kirche der staatlichen „Differenzierungspolitik“
leichtfertig Angriffsflächen und war deswegen strikt abzulehnen. In diesem
Sinne sind auch die im Protokoll der Sitzung der Berliner Ordinarienkonferenz
anlässlich der Beisetzung von Bischof Spülbeck am 29. Juni 1970
wiedergegebenen Äußerungen von Kardinal Bengsch zu verstehen, die Meißner
Beschlüsse präjudizierten allgemein rechtliche und kirchenrechtliche Fragen,
die die Arbeit in der DDR auf das Schwerste belasten würden[70].
Wie heftig um die „Rechtgläubigkeit“
des Synodal-Dekretes I gestritten wurde, belegt auch die Tatsache, dass
sowohl Otto Spülbecks späterer Nachfolger als Bischof von Meißen, Gerhard Schaffran,
als auch der Leipziger Oratorianer Wolfgang Trilling (1925-1993) westdeutsche
Theologen um entsprechende Gutachten baten[71].
Bis auf ein Gutachten sprachen sich alle für das verabschiedete Schema aus[72].
Schon während der Meißner Synode
begann mit ungeheurem Aufwand durch Mobilisierung aller Schichten im
Ostdeutschen Katholizismus[73]
und mit zum Teil logistischen Hochleistungen unter ständiger Beobachtung durch
staatliche Organe[74]
die Vorbereitung auf die Pastoralsynode. 1971 nahm die „Ständige Arbeitsgruppe
Pastoralsynode“ ihre Tätigkeit auf. Hochgerechnet haben sich an der
Vorbereitung 146.000 Katholiken mit 12.000 Vorschlägen beteiligt[75].
151 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren delegiert worden. Am
22. März 1973 konstituierte sich die Pastoralsynode unter Vorsitz von
Kardinal Bengsch in Dresden. Auf der ersten Vollversammlung kam es zur
Errichtung von fünf Fachkommissionen. Diese erarbeiteten im Ganzen neun
Vorlagen[76]. Sieben
Sitzungen fanden statt, die letzte endete am 30. November 1975. Über
Inhalte und Formulierungen der einzelnen Beschlüsse war teilweise heftig
gerungen und gestritten worden. Der Grunddissens bestand in den unterschiedlichen
Ansichten über das Verhältnis der katholischen Kirche zur sozialistischen
Gesellschaft. Durchgesetzt hat sich ein von den Bischöfen und der Mehrheit der
Synodalen getragener Kompromiss. Nur eine vorsichtig distanzierte Haltung
gegenüber einem gesellschaftlichen Engagement von Kirche und einzelnen Christen
sei möglich.
Die Frage nach der Rezeption der
Pastoralsynode in der DDR wird bis heute gestellt und fast ausnahmslos negativ
beantwortet. Warum es zu keiner Rezeption gekommen ist, bleibt weitgehend
offen. Dokumente des Ministeriums für Staatssicherheit, das die einzelnen
Sitzungen beobachte und analysierte, könnten eine Antwort zu geben. Am
17. April 1975 wurde festgehalten: „Die
katholische Kirche in der DDR will ihren Standpunkt unbedingt beibehalten, noch
in diesem Jahr die Pastoralsynode zu beenden und keine Tendenzen der
Weiterführung, auch nicht in anderen Formen zuzulassen. So soll nach der
Beendigung der Synode in der DDR auch kein ‚Synoden-Sekretariat’ zur etwaigen
Durchsetzung der Synoden-Beschlüsse eingerichtet werden, obwohl es solche Überlegungen
von verschiedenen Personenkreisen gibt. Solche Einrichtung stände zu den
Grundsätzen, wonach allein die Ordinarienkonferenz und die einzelnen Bischöfe
für das in Kraft- und Durchsetzen der Beschlüsse zuständig sind, in völligem
Widerspruch. Diese Position soll bei den kommenden Beratungen durch die
katholische Kirche in der DDR vertreten werden“[77].
Untermauert wird diese Aussage am 11. November 1975 durch folgende Passagen:
„Eine ständige Einrichtung der
Pastoralsynode wird es nach Schluss der Beratungen nicht geben. Alle
erforderlichen Arbeiten, z.B. Konsultationen zwischen den Diözesen, übernimmt
die bereits vorhandene ‚Pastoralkonferenz’, die sich aus den Leitern der
Seelsorgeämter und Diözesen zusammensetzt. Diese Konferenz (ausschließlich
Geistliche) gewährleistet, dass der leitende katholische Klerus die kirchliche
Hierarchie wieder fest in die Hand bekommt und gegen jegliche
Reformbestrebungen innerhalb der Kirche vorgehen kann“[78].
Außerdem sei „der leitende Klerus“ nicht daran interessiert, eine
Gesamtzusammenfassung der Pastoralsynode herauszugeben. Ein
„Erinnerungsbändchen“ - bebildert, aber ohne Kommentar - werde vorbereitet, an
andere Veröffentlichungen sei nicht gedacht. Die Informationen hatte das
Ministerium für Staatssicherheit durch „IM Peter“ aus dem unmittelbaren Umfeld
von Kardinal Bengsch erhalten. Die Beschlüsse der Pastoralsynode erschienen
allerdings 1977 im Druck, unbebildert[79].
Auch wenn vieles dafür spricht, dass die Aussagen des Ministeriums für
Staatssicherheit sich mit den Auffassungen von Kardinal Bengsch decken, bleibt
die Frage offen, warum dieser keine ständige Einrichtung der Pastoralsynode
wollte, um die Beschlüsse umzusetzen zu helfen.
4. Vorläufiges Fazit
Insgesamt hat es in der katholischen
Kirche in der DDR eine eindrucksvolle Rezeption des Zweiten Vatikanischen
Konzils gegeben[80]. Bestimmte
Inhalte allerdings wurden von amtlicher Seite nur partiell rezipiert. Alfred
Kardinal Bengsch hatte gegen „Gaudium et spes“ gestimmt und in einem persönlichen
Schreiben an Papst Paul VI. (1963-1978) am 22. November 1965 seine
Gründe der Ablehnung dargelegt [81].
Seiner theologischen Überzeugung nach fehlten dem Text eine Theologie des
Kreuzes und das „wichtige Mandat des Herrn,
der Selbstverleugnung und Kreuzesnachfolge an seine Jünger“. Eingehend auf
die Situation in der DDR formulierte er in einem dritten Absatz
kirchenpolitische Folgen einer Rezeption von „Gaudium et spes“. Die Aufmunterungen
des Textes zur Zusammenarbeit der Christen mit politischen, kulturellen bzw.
säkularen Institutionen sei nicht gegen einen zukünftigen Missbrauch geschützt.
Diese Aussagen erscheinen mit den propagandistischen kommunistischen Phrasen,
die in der DDR auch von den so genannten „progressiven Christen“ vorgebracht
würden, identisch. Der Missbrauch des Schemas in einem totalitären Regime könne
weder vermieden noch korrigiert werden. Die Einheit der Bischöfe und der
Priester in Ostdeutschland habe letztlich nur dadurch bewahrt werden können,
dass alle Priester verpflichtet worden seien, sich von jedem politischen
Gespräch und von jeder politischen Aktivität strikt fernzuhalten. Alfred
Bengsch wollte also den Missbrauch des Textes in einem totalitären Regime
verhindern. Vieles im Vorfeld der Synoden und bei den Synodendiskussionen hatte
tatsächlich den Weltdienst des Christen in der DDR und Forderungen nach einem
stärken Engagement für die Gesellschaft zum Inhalt. Der Arbeitskreis „Pacem in
Terris“ hatte 1966 ein Gutachten über die „Grenzen und Möglichkeiten eines
Weltdienstes der Kirche in unserer Situation“ vorgelegt[82].
Durchaus realistisch wurde ein Weg aufgezeigt, „das dialogische Weltverhältnis bei kritischer Auseinandersetzung mit
dem Sozialismus anzustreben“. Der Einzelne werde dabei vor eine Gewissenentscheidung
gestellt, die ein Wagnis darstelle. Dies sei aber kein Grund „sich von vornherein
von der Verpflichtung zum Weltdienst zu dispensieren“. Das Papier zeitigte
keine Folgen. Zweifellos haben Kardinal Bengsch, aber auch anderen damaligen
Bischöfe bestimmte Inhalte synodaler Prozesse, die eine kritische
Auseinandersetzung mit der real existierenden Gesellschaft der DDR und damit
ein stärkeres Hineinwirken in sie forderten, auf amtlicher Ebene vor allem aus
kirchenpolitischen, weniger aus theologischen Gründen unterbunden. So
verstanden kann man von einer partiellen Nichtrezeption bestimmter
Konzilsaussagen in der DDR sprechen. Die Nicht-Rezeption macht aber nicht
deutlich, dass der Inhalt einer Entscheidung notwendig falsch ist, wohl aber
macht sie deutlich, dass er, zumindest in einer bestimmten Situation unter ganz
bestimmten Voraussetzungen keinen ekklesialen Lebenswert besitzt[83].
Ist es bei dieser amtlichen
Nichtrezeption geblieben? Als 1981 der neue Erfurter Bischof Joachim Wanke
(seit 1981) den Versuch einer pastoralen Standortbestimmung unternahm,
formulierte er zunächst: „Wir wollen auch
hierher gehören, nicht weil wir nicht anders können, sondern weil wir um dieses
Landes willen, um seiner Menschen willen einen Weg suchen wollen, um das
Evangelium Jesu Christi auf ‚mitteldeutsch’ zu buchstabieren“[84].
Den durchgängigen Grundimpuls der Seelsorge definierte er mit dem Wort
Solidarisierung[85]. Die
Bestimmung der Kirche sei kein Selbstzweck, auch nicht im Raum der DDR[86].
„Die Kirche muss sich verstehen als
Instrument, das die Menschen auf die kommende Solidarisierung im Reiche Gottes
vorbereiten will“[87].
Das sind, nahezu wörtlich, Aussagen von „Gaudium et spes“. Man könnte den
theologischen Perspektivwechsel zu erklären versuchen, indem man auf eine
andersartige gesellschaftliche und politische Situation der DDR in den 80er
Jahren hinweist. Dies reicht meines Erachtens als Erklärung nicht aus.
Offensichtlich wurde durch Joachim Wanke eine primär kirchenpolitische Fixierung
auf das Rezeptionsgeschehens weitgehend aufgegeben, ohne dass es dadurch aber
zu einem Aufbrechen der Geschlossenheit der katholischen Kirche gekommen ist.
[1]BAFF, ROO A IV 1, Protokoll der BOK vom 3./4.2.1966.
[2]Vgl. Karl Lehmann, Zwischen Überlieferung und Erneuerung, Hermeneutische Überlegungen zur Struktur der verschiedenen Rezeptionsprozesse des Zweiten Vatikanischen Konzils, in: Herausforderung Aggiornamento. Zur Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils, hg. von Antonio Autiero, Altenberge 2000, 93-110, hier: 108f.
[3]Vgl. Bernd Schäfer, Staat und katholische Kirche in der DDR (Schriften des Hannah-Arendt-Institutes für Totalitarismusforschung 8), Köln 1998, 117-170.
[4]Vgl. BAFF, ROO A IV 1, Protokoll der BOK vom 3./4.2.1966.
[5]KTFE, SfZg, Politika II, Lagebericht des Vorsitzenden der BOK (Bengsch), Oktober 1966.
[6]BAFF, ROO A IV 1, Protokoll der BOK vom 3./4.2.1966.
[7]Zur Strukturierung des Themas greife ich auf Peter Hünermann, Zur Rezeption des Zweiten
Vatikanischen Konzils, in: Herausforderung Aggiornamento. Zur Rezeption des
Zweiten Vatikanischen Konzils, hg. v. Antonio Autiero,
Altenberge 2000, 82-94, zurück.
[8]Vgl. dazu Josef Pilvousek, Kirche und Diaspora. Die katholische Kirche in der DDR und das Zweite Vatikanische Konzil, in: Die deutschsprachigen Länder und das II. Vatikanum, hg. v. Hubert Wolf/Claus Arnold (= Peter Hünermann [Hg.], Programm und Wirkungsgeschichte des II. Vatikanums 4), Paderborn-München-Wien-Zürich 2000, 149-167.
[9]KTFE, SfZg, Josef Gülden, Konzilstagebuch, 7.10.1962.
[10]BAEF, Ökumenischen Konzil, Brief St.
Hedwigsblatt/Freusberg, 19.10.1962.
[11]BAEF, Ökumenischen Konzil, Brief Groß/Aufderbeck,
19.8.1964.
[12]Hg. v. Josef Gülden/Elfride
Kiel Leipzig 1963.
[13]Hg. v. Josef Gülden/Elfride
Kiel, Leipzig 1966.
[14]Welt, Christ, Kirche, hg. v. Hans-Andreas Egenolf, Leipzig 1966.
[15]Werner Becker
(Hg.) Die Beschlüsse des Konzils, Leipzig 1967.
[16]BAEF, ROO A II 9, Bericht über das Gespräch zwischen Herrn Kardinals Bengsch und Vertretern des Erfurter Gesprächskreises, 15.2.1969.
[17]Abgedruckt in: Kirchliches Leben im totalitären Staat I, hg. v. Josef Pilvousek, 421-423.
[18]BAEF, ROO, AIV 3, Sitzung der BOK vom 7./8.1.1964.
[19]KTFE, SfZg, Protokolle der BOK/BBK, Sitzung der BOK vom 2./3.4.1964.
[20]Pastorale Liturgie. Liturgischer Kongreß Berlin 1965, hg. v. Walter Krawinkel, Leipzig 1965.
[21]BAEF, ROO A IV 2, Anhang zum Protokoll der BOK, 30./31.3.1965.
[22]Alfred Bengsch, Ansprache beim Schluss-Wortgottesdienst am Donnerstag, 28.1.1965, in: Pastorale Liturgie. Liturgischer Kongress Berlin 1965, hg. v. Walter Krawinkel, Leipzig 1965, 139-142.
[23]Alfred Bengsch, Ansprache beim Schluss-Wortgottesdienst (wie Anm. 22), 140.
[24]BAEF, ROO, A IV 2, Sitzung der BOK vom 30./31.3.1965.
[25]KTFE, SfZg, Protokolle der BOK/BBK, Sitzung der BOK vom 2./3.12.1968.
[26]KTFE, SfZg, Protokolle der BOK/BBK, Sitzung der BOK vom 23./24.2.1970.
[27]BAEF, ROO A II 9, Bericht über das Gespräch zwischen Herrn Kardinal Bengsch und Vertretern des Erfurter Gesprächskreises, 15.2.1969.
[28]BAEF, ROO A II 9, Bericht über das Gespräch zwischen Herrn Kardinal Bengsch und Vertretern des Erfurter Gesprächskreises, 15.2.1969.
[29]Vgl. Reinhart Grütz, Katholizismus in der DDR-Gesellschaft. Kirchliche Leitbilder, theologische Deutungen und lebensweltliche Praxis (VKZG B 99), Paderborn-München- Wien- Zürich 2004, 126-131.
[30]Vgl. Grütz, Katholizismus in der DDR-Gesellschaft (wie Anm. 29), 131-136.
[31]Vgl. Grütz, Katholizismus in der DDR-Gesellschaft(wie Anm. 29), 123-126.
[32]KTFE, SfZg, Peter Willms, Der Aktionskreis Halle (AKH) zwischen den Stühlen. „Unheilige Allianz“ zwischen staatliche und kirchlichen Stellen, 16.3.2005, 1-18, hier 11.
[33]BAEF, ROO, AG Studentenseelsorge 3, Regionalsprechertag 25.-28.8.1966.
[34]BAEF, ROO, AG Studentenseelsorge 3, Regionalkreis 11./12.2.1967.
[35]BAEF, ROO, AG Studentenseelsorge 3, Bericht 2.4.1967.
[36]BAEF, ROO, AG Studentenseelsorge 3, Bericht über die Situation der Studentenseelsorge 1968 in der DDR, Januar 1968.
[37]BAEF, ROO, AG Studentenseelsorge 3, Entwürfe einer Strategie für eine Pastoralsynode 1970.
[38]BAEF, ROO, AG Studentenseelsorge 3, Brief Regionalkreis der KSG an BOK, 10.11.1970.
[39]BAEF, ROO, AG Studentenseelsorge 3, Offener Brief der KSG Berlin (Der Gemeinderat der KSG Berlin mit Ausnahme des Pfarrers, 8.6.1971.
[40]BAEF, ROO, AG Studentenseelsorge 8, Bericht über die Jahresarbeit 1973.
[41]BAEF, ROO, AG Studentenseelsorge 8, Bericht über die Jahresarbeit 1974.
[42]BAEF, ROO A II 27, Bericht über eine Tagung in Erfurt am 20./21.4.1968.
[43]BAEF, ROO A II 29, Zusatzprotokoll der BOK 2/1969.
[44]BAEF, ROO A II 9, Protokoll der BOK vom 23.10.1968.
[45]KTFE, SfZg, Beschlüsse der BOK/BBK, Protokoll vom 2./3.12.1968.
[46]Ebd.
[47]BAEF, ROO A II 9, Bericht über das Gespräch vom 15.2.1969 zwischen Herrn Kardinals Alfred Bengsch und Vertretern des Erfurter Gesprächskreises, 17.2.1969.
[48]KTFE, SfZg, Beschlüsse der BOK/BBK, Protokoll vom 1./3.6.1969.
[49]KTFE, SfZg, Beschlüsse der BOK/BBK, Protokoll vom 3./5.9.1969.
[50]BAEF, ROO A III 29, Protokoll der BOK vom 3./5.9.1969.
[51]Dieter Grande/Peter-Paul Straube, Die Synode des Bistums Meißen 1969-1971. Die Antwort einer Ortskirche auf das Zweite Vatikanische Konzil, Leipzig 2005. Rolf Schuhmacher, Kirche und sozialistische Welt. Eine Untersuchung zur Frage der Rezeption von „Gaudium et spes durch die Pastoralsynode der katholische Kirche in der DDR (Erfurter Theologische Studien 76), Leipzig 1998.
[52]KTFE, SfZg, Josef Gülden Konzilstagebuch.
[53]BAEF, ROO, A III 29, Protokoll der BOK vom 24./25.2.1969.
[54]Manfred Plate, Das deutsche Konzil. Die Würzburger Synode. Bericht und Deutung, Freiburg-Basel Wien 1975.
[55]KTFE, SfZg, Politika II, Bengsch, Promemoria zur
kirchenpolitischen Situation in Ostdeutschland. Rom, 2.5.1969.
[56]KTFE, SfZg, Politika II, Brief Bengsch/Bafile vom 31.10.1966.
[57]BAEF, ROO, A III 29, Protokoll der BOK vom 1./3.6.1969.
[58]BAEF, ROO, A II 27, Meißner Synode,
24./25.2.1969.
[59]BAEF, ROO, A III 29, Protokoll der BOK vom 24./25.2.1969.
[60]BAEF, ROO A III 29, Protokoll der BOK vom 1./3.6.1969.
[61]BAEF, ROO, A II 29, Protokoll der BOK vom 3./5.9.1969.
[62]Synode des Bistums Meißen, Dokumente, hrsg. im Auftrag des Bischof von Meißen, Dresden 1972, 14.
[63]Vgl. dazu Schuhmacher, Kirche und sozialistische Welt (wie Anm. 51), 94-97.
[64]Synode des Bistums Meißen (wie Anm. ,62), 13.
[65]BAEF, ROO, D III 2, 1-8, Meißner Diözesansynode, 1. Sitzungsperiode 13.-15.6.1969, Bericht des Beobachters des Bistums Berlin
[66]BAEF, ROO, A III 2, 1-4, Brief
Spülbeck an Bengsch, 8.10.1969
[67]KTFE, SfZg, Diözesansynode Meißen, Brief Bafile an Spülbeck, 8.5.1970.
[68]KTFE, SfZg, Diözesansynode Meißen, Brief Spülbeck an Bafile, 27.5.1970.
[69]Schuhmacher, Kirche und sozialistische Welt (wie Anm. 51), 96.
[70]BAEF, ROO, A IV 4, Aktennotiz zur Sitzung der BOK in Bautzen anlässlich der Beisetzung von Bischof Spülbeck, 29.6.1970.
[71]Gutachten schrieben Rudolf Schnackenburg, Georg May, Leo Scheffczyk, Walter Kasper, Karl Rahner und Josef Ratzinger.
[72]KTFE, SfZg, Diözesansynode Meißen, Georg May, Stellungsnahme zu den beiden ersten Dekreten der Diözesansynode des Bistums Meißen, 1.7.1970.
[73]Vgl. BAEF, ROO, D I 8.
[74]Vgl. z.B. BStU, HA XV, ZAIG Z 2255 Information über die 2. Vollversammlung der Pastoralsynode der katholischen Kirche in der DDR vom 19.-21.10.1973 in Dresden.
[75]Schuhmacher, Kirche und sozialistische Welt (wie Anm. 51), 118f.
[76]Die Titel der Synodalbeschlüsse lauten: Glaube heute,
Diakonie in der Gemeinde, Aspekte des Verkündigungsdienstes der Gemeinde,
Dienste und Ordnungen im Leben der Gemeinde, Ökumene im Bereich der Gemeinde,
Vorbereitung auf die Ehe, Akzente christlichen Lebens in Ehe und Familie, Der
Christ in der Arbeitswelt, Dienst der Kirche für Versöhnung und Frieden.
[77]BStU, HA XV, 665/75 (AIM 25136/91),
000031.
[78]BStU, HA XV, 665/75 (AIM 25136/91),
000041.
[79]Konzil und Diaspora. Die Beschlüsse der Pastoralsynode der katholischen Kirche in der DDR, Leipzig 1977.
[80]Vgl. dazu auch die Rezeptionsprozesse in der
Priesterausbildung und bei den Erfurt Theologieprofessoren; Josef Pilvousek, Theologische Ausbildung und
gesellschaftliche Umbrüche. 50 Jahre Katholische Theologische Hochschule und
Priesterausbildung in Erfurt (Erfurter Theologische Studien 82), Leipzig 2002,
91-121.
[81]BAEF, ROO, AV 20, Brief Bengsch an Paul VI., 22.11.1965.
[82]BAEF, ROO, A III 31, Grenzen und Möglichkeiten eines Weltdienstes der Kirche in unserer Situation, mit Anschreiben von Mechtenberg an Bengsch, 14.12.1966.
[83]Vgl. Wolfgang Beinert,
Die Rezeption und ihre Bedeutung für Leben und Lehre der Kirche, in: Verbindliches
Zeugnis II: Schriftauslegung-Lehramt-Rezeption (Dialog der Kirchen 9/II) hg. v.
Wolfgang Pannenberg/Theodor Schneider, Freiburg/Br.-Göttingen 1995,
193-218, hier 215.
[84]Jochim Wanke, Last und Chance des Christseins, 13.
[85]Wanke, Last (wie Anm. 84), 24.
[86]Wanke, Last (wie Anm. 84), 19.
[87]Ebd.