Die Ökumene als Chance, was hindert noch am gemeinsamen Zeugnis der Kirchen?

 

Die alljährliche Tagung des Aktionskreises Halle im Benediktinerkloster auf der Huysburg bei Halberstadt fand in diesem Jahr vom 20. bis 22. März statt.
45 Teilnehmer waren gekommen um Johannes Brosseder, (emeritierter Professor für Systematische und Ökumenische Theologie an den Universitäten Bonn und Köln mit Forschungsschwerpunkten Lutherforschung und Christlich-Jüdisches Gespräch) zu hören und kompetente Auskünfte zum Stand der Ökumene zu erhalten.
Letztendlich überraschend für alle war, dass nach Meinung namhafter Theologen so gut wie keine wirklich kirchentrennenden Lehrmeinungen mehr bestehen.
Am Ende der Tagung stand die etwas ratlose Frage im Raum, was denn nun noch an Argumenten beigebracht bzw. ausgeräumt werden müsste, um unser Hauptanliegen, die gegenseitige Einladung zur Eucharistischen Gastfreundschaft zur Normalität werden zu lassen. Schließlich bereiten wir uns auf einen Ökumenischen Kirchentag vor.
Professor Brosseder zu den Fakten:
Im Jahr 1980 wurde auf Anregung Papst Johannes Paul II. bei seinem Deutschlandbesuch eine Ökumenische Kommission gebildet mit dem Ziel, zur Stärkung des gemeinsamen Zeugnisses der Kirchen beizutragen.
Ein Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen wurde von der „Gemeinsamen Ökumenischen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche Deutschlands“ beauftragt, Kirchentrennendes und -verbindendes gemeinsam zu erarbeiten und zu untersuchen, inwieweit uns nur unsere Geschichte im Wege steht.
Nach sechs Jahren wurden von Karl Lehmann und Wolfhart Pannenberg die vorläufigen Ergebnisse in in einem Band herausgegeben: „Lehrverurteilungen – kirchentrennend? Rechtfertigung, Sakramente, Amt im Zeitalter der Reformation und heute.“
Darin kam man zu dem Ergebnis, dass bei der Frage der Rechtfertigung Konsens herrscht und und auch beim Eucharistiesakrament auf der Grundlage der Bibelwissenschaften, dogmenhistorischer Untersuchungen und der Wiederentdeckung des altkirchlichen Eucharistieverständnisses.
Auch in der Lehre vom Amt wurden Übereinstimmungen festgestellt. So werden die Herkunft des Amtes von Jesus Christus und die notwendige Ordination durch die Kirche in der Nachfolge der Apostel als niemals strittig bezeichnet, auch über die rein geistlichen Aufgaben des Bischofs herrscht Einigkeit.
Gibt es keine Differenz in der Amtsfrage, stünde einer gegenseitigen Einladung zum Herrenmahl nichts im Wege.
So weit die Theologen der Ökumenischen Kommission.
Leider steckt aber die Rezeption dieser Ergebnisse nach nunmehr über 20 Jahren noch immer in den ersten Anfängen. So unterstreicht zwar das Einheitssekretariat den Konsens in Rechtfertigungs- und Eucharistielehre, verwirft aber besonders scharf die Erörterungen zum Amt, wobei der Tradition der Vorrang gegenüber der Heiligen Schrift eingeräumt wird.
Hier scheint es so, als würde die Erwartung gehegt, die anderen christlichen Kirchen könnten durch einen Dialog dazu gebracht werden, sich römische Positionen umfassend und bedingungslos zu eigen zu machen.
Ein echter theologischer Dialog kann aber nur geführt werden, wenn auf einer Ebene der Gleichheit miteinander gesprochen wird. Ein solcher Dialog ist zum Scheitern verurteilt, wenn Unterwerfungserwartungen gehegt werden.
Die Schlussfolgerung daraus: Wie sinnvoll ist das immer wieder beschworene Gebet um die Einheit der Christen? Soll der Allmächtige die Hürden niederreißen, die wir selbst aufgebaut haben, oder sind wir aufgerufen, dazu unseren ganz irdischen Verstand zu nutzen?
Der AKH ist dankbar für diese Tagung mit Professor Brosseder, die mit einer gemeinsamen Eucharistiefeier am Sonntag beendet wurde.


Monika Doberschütz

 

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