Halle, den 19. Jan. 2002
39104 Magdeburg
Nur eine gut aufbereitete Ablage und deren ständige Pflege und der Wille zum Abruf in Notzeiten rechtfertigen einen Themenspeicher im PZG.
In den „Themen und Anregungen und Rahmenbedingungen" zum PZG vom 28.08.2001 heißt es auf Seite 9 im Pkt. 2.2.: „Themenvorschläge, zu denen Entscheidungen nur auf der Ebene der Weltkirche getroffen werden können, werden in den Themenspeicher einsortiert, d. h. im Rahmen des PZG nicht bearbeitet."
Erst sind die Diözesanen von ihrem Bischof ermuntert und gebeten worden, „den Aufbruch zu wagen", sie bedrängende Themen zu benennen und Fragen aufzuwerfen auf der Suche „nach dem Christsein heute und nach Möglichkeiten, wie das Evangelium in unserer Situation gelebt werden kann", und dann müssen sie zu Beginn der Diskussions- und Dialogphase in den Gemeinden, Verbänden, Gremien und in bistumsweiten Arbeitsgruppen erfahren, dass gerade die uns allen auf den Nägeln brennenden Themen auf Halde gelegt werden, weil sie nur von der Weltkirche entschieden werden können. Sie sollen im PZG noch nicht einmal beraten und gewichtet werden dürfen - weil nicht sein kann, was nicht sein darf -, auch wenn ihre Entscheidung für die Zukunft auch der Kirche von Magdeburg ganz und gar not-wendend sein könnte.
„Wie können wir im Hören auf IHN, unseren Herrn, und im Erkennen der Zeichen der Zeit dem Wirken des Geistes Gottes Raum geben", fragt der Bischof in seinem Bischofswort, in dem er das „PZG-Schiff" im deutlichen „Aufwind" mit Kurs auf „Zukunft" sieht, wenn die eigentlich wichtigen Fragen für die Teilkirchen und die Gesamtkirche auf einer ungeordneten Deponie vor sich hin verrotten? Der Verweis auf den Punkt A3 der „Handlungsleitenden Prinzipien der Vereinbarung zwischen dem Bischof, dem Priesterrat und dem Katholikenrat" vom 20.01.01, wonach die Beiträge festgehalten und „verarbeitet" und der Themenspeicher transparent gemacht werden soll, ist um so mehr nur ein schwacher Trost, als er den Charakter einer viel kleiner geschriebenen Anmerkung hat.
Wie können wir bei diesen Einschränkungen des Dialogs, der gar noch nach der zitierten Vereinbarung ..." als „nachhaltig" eingestuft wird, „den gesamten Prozeß des PZG als ein geistliches Geschehen begreifen und darin das Wirken des Geistes Gottes erkennen", wenn unser Bischof Leo sich lt. Auskunft durch die Mitarbeiterin im PZG, Frau Barbara Lohfink, auf der Herbst-Vollversammlung des AKH am 03.11.2001 in Halle von vornherein so positioniert hat, dass er die Deponiethemen seinen Bischofskollegen in der deutschen Bischofskonferenz gegenüber „erwähnen" wolle.
Wenn man auf diese Weise den Gottesgeist einseitig kanalisiert und so leichtfertig und autoritär mit drängenden Zukunftsthemen des Volkes Gottes umgeht, dann befinden wir uns eben doch unversehens auf einer „Art kirchlicher Parteiversammlung", auf der der Bischof den Geist Gottes unbearbeitet in einen Themenspeicher „einsortiert", statt mit ihm im PZG „unserer Ortskirche den Weg in die Zukunft zu öffnen".
Deshalb erwarten wir,dass die von der Weltkirche zu entscheidenden Themen, soweit sie von den Gläubigen des Bistums Magdeburg im Themen- und Fragensammlungsprozess genannt und angefragt worden sind, im Themenbearbeitungsprozess des PZG des Bistums Magdeburg (Dialogphase) nicht nur festgehalten und transparent gemacht werden, sondern auch gemäß der o. g. Vereinbarung zwischen Bischof-, Priester- und Katholikenrat „verarbeitet", d. h. in Gegenwart des Bischofs beraten und geordnet und transparent gespeichert und mit einem Votum zur Weiterleitung und Klärung auf der Ebene der Weltkirche versehen, direkt in Rom von unserem Bischof zur Kenntnis gebracht werden.
dass sich unser Bischof mit Nachdruck dafür einsetzt, dass die weltkirchlich relevanten Themen, die in fast allen deutschen Bistümern, in denen PZG's oder ähnliche Veranstaltungen in den letzten Jahren gelaufen sind, in Themenspeichern abgelegt worden sind, von der Deutschen Bischofskonferenz im deutschen Sprachraum nachträglich transparent gemacht und umgehend gesammelt auch nach Rom weitertransportiert werden, damit sie auf einer europäischen oder weltweiten Bischofskonferenz weiter beraten und einer Klärung zugeführt werden können.
dass das Anliegen der Änderung der jetzigen Form der deutschen Kirchensteuer im PZG des Bistums Magdeburg beraten und das Beratungsergebnis der Deutschen Bischofskonferenz offiziell zugestellt wird, damit diese Angelegenheit von allen Bistümern gemeinsam entschieden werden kann.
Im Namen des Sprecherkreises des AKH
gez. Monika Doberschütz